Bücherei

Bücherei und Ruheraum

Seit dem Schuljahr 2007/2008 ist an der KSV eine Schülerbücherei installiert worden. Momentan ist die Bücherei noch im Aufbau begriffen und richtet sich hauptsächlich an die Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6. Derzeit befinden sich etwa 400 Bücher im Bestand die aus Bücherspenden und Neuanschaffungen bestehen.
Die Katalogisierung, Nummerierung und Einsortierung des Bestandes wurde mit großem Engagement in Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Schülern in durchgeführt, die diese zeitraubende Arbeit in ihrer freien Zeit erledigten. Auch die Pflege der Bücherei und des Bestandes wird ehrenamtlich von Schülern durchgeführt, die in der Ganztagesklasse als Tutor eingesetzt sind.
Ausleihen kann in der Bücherei jeder Schüler und Lehrer der Schule, der einen Leseausweis besitzt und die Benutzungsordnung anerkannt hat. Die Ausleihzeiten richten sich nach dem jeweiligen Stundenplan, der im Moment an der Bücherei beschäftigen Lehrkräfte.
Neben der Ausleihe dient die Bücherei als Rückzugs- und Ruheraum für die Schüler der Ganztagesklassen.

Benutzungsordnung der Schülerbücherei

§1 Allgemeines
(1) Zur Benutzung der Schülerbücherei sind alle Schulangehörigen zugelassen.
(2) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

§2 Anmeldung
(1) Bei Schülern ist vor der erstmaligen Benutzung eine Anmeldung unter Vorlage des Schülerausweises erforderlich.
(2) Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert.

§3 Benutzerausweis
(1) Der Benutzer erhält nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der Bibliotheksordnung (Unterschrift durch einen Erziehungsberechtigten) einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar ist.
(2) Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden
(3) Die Erstausstellung des Benutzerausweises ist kostenfrei. Die Höhe der Kosten für einen Ersatzausweis regelt die Gebührenordnung.
(4) Datenschutz:
Die vom Entleiher angegebenen Daten zur Erstellung des Benutzerausweises werden ausschließlich für die interne Verwaltung der Schülerbücherei verwendet und sind für Dritte nicht zugänglich.

§4 Ausleihe und Benutzung
(1) Leihfrist:Die Leihfrist beträgt 2 Wochen. Bei Überschreiten wird der Benutzer schriftlich angemahnt. Die Kosten regelt die Gebührenordnung.Medien aus dem Präsenzbestand können nicht außer Haus entliehen werden, es sei denn, die Bibliotheksleitung stimmt einer Kurzausleihe (1 - 2 Tage) zu.

(2) Verlängerung:Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen der Bibliotheksleitung ist das entliehene Buch vorzulegen. Vorgemerkte Bücher können nicht verlängert werden.

(3) Vormerkungen:Ausgeliehene Bücher können vorbestellt werden. Der Benutzer kann sich regelmäßig erkundigen ob das vorgemerkte Medium zur Abholung bereit liegt.

(4) Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern.

(5) Es dürfen maximal 2 Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden.

(6) Für Recherchearbeiten und Lernprogramme kann der Computer der Bibliothek nach Voranmeldung bei Frau Neureuther benutzt werden.

(7) Für die Benutzung von Computern kann von der Bibliothek eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden.

(8) Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er die Mahngebühren nicht bezahlt, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen.

(8) Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben.

§5 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, HaftungDer Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Eselsohren gelten als Beschädigung.Er ist dafür verantwortlich, dass entliehenen Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht erlaubt.Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der zweiten Mahnung kann die Bibliothek vom Benutzer – unabhängig von seinem Verschulden – nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger Medien zuzüglich einer Einarbeitungspauschale verlangen.
Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.

§6 Aufenthalt in der BibliothekJeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Es gilt die Schul- und Hausordnung.Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
§7 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§8 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 01.01.2008 nach Beschluss der Lehrerkonferenz und der Zustimmung des Elternbeirates in Kraft.

§9 Alle anfallenden Gebühren regelt die Gebührenordnung

Gebührenordnung

Die Benutzung der Schülerbücherei ist kostenlos.

Die Ausstellung des Benutzerausweises ist kostenlos.

Wird die Leihfrist überschritten, gelten folgende Regelungen: Pro überschrittenem Tag werden 10 Eurocent erhoben. Nach einer Überschreitung von einer Woche, wird eine Mahngebühr von zusätzlich 1,50 Euro erhoben.Eine zweite Mahnung erfolgt nach 2 Wochen ab Überschreiten der Rückgabefrist und zieht die Zahlung von 3.00 Euro nach sich.Bei einer dritten Mahnung erhebt die Bibliothek den Neuanschaffungspreis des entliehenen Mediums.Einarbeitungspauschale
Für die Einarbeitung von verloren gegangenen oder beschädigten Medien wird eine Pauschale von 1, 50 Euro erhoben, ebenso wie für die Ausstellung eines Ersatzausweises.

Die entrichteten Gebühren werden ausschließlich für Neuanschaffungen und Instandhaltung der Bücher verwendet.
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Bestätigung:

Hiermit erkenne ich die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung der Schülerbücherei an der
Karl-Salzmann-Volksschule, Neu-Ulm/Pfuhl (HS) an.

Ich erlaube meinem Kind_________________________________________ sich einen Benutzerausweis ausstellen zu lassen. Name, Vorname





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Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten

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