Prüfingshinweise

Wichtige Hinweise:

Sollte Ihr Kind wegen Krankheit an einer Prüfung nicht teilnehmen können, so sind Sie als Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies unbedingt vor Beginn der Prüfung der Schule mitzuteilen und so schnell wie möglich ein ärztliches Attest nachzureichen, denn „schuldhaft versäumte Teile der Leistungsfeststellung können nicht nachgeholt werden, sondern werden mit der Note 6 bewertet.“ § 40 Abs. 1 VSO. Die Schule ist nach § 23 (2) VSO außerdem berechtigt ein schulärztliches Attest vorlegen zu lassen.
Nachtermine zu schriftlichen Prüfungen müssen unter Umständen in die Sommerferien gelegt werden. Beachten Sie außerdem, lt. Mitteilung der Regierung „stellt schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons als das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar“ (KM vom 04.04.2000).
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich (15 Min vorher!) zu seinen Prüfungsterminen erscheint! Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten im eigenen Interesse um Beachtung der für Ihr Kind wichtigen Termine und Hinweise.
Externe Teilnehmer sollten sich unbedingt Informationen hinsichtlich des Prüfungsumfanges (prakt. musische Fächer; Religion; Englisch mündlich, etc.) am 12.02.2009 nach der 2. Pause (Aula unserer Schule) einholen!
Allen unseren Prüflingen wünschen wir viel Fleiß und Ausdauer während der Vorbereitung und den erhofften Erfolg in der Prüfung.

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Die besondere Leisungsfeststellung für den Qualifizierenden Hauptschulabschluss besteht aus 6 Prüfungen:

  Prüfungsfach Gewicht Art der Prüfung Aufgabenstellung
1 Deutsch 2fach schriftlich Staatsministerium
2 Mathematik 2fach schriftlich Staatsministerium
3 Schüler wählt ein Fach aus:
PCB
GSE
Englisch

2fach
2fach
2fach

schriftlich
schriftlich
schriftlich
mündlich

Schule
Schule
Staatsministerium
mündlich (Schule)
4 Arbeitslehre 1fach schriftlich Schule
5 Das Wahlpflichtfach der 9. Klasse
HsB
GtB
KtB

1fach
1fach
1fach

praktisch
praktisch und schriftlich
praktisch und Theorieteil

Schule
Schule
Schule
6 Der Schüler wählt ein Fach.
Dieses Fach muss er regelmäßig als
benotetes Fach in der 9. Klasse besucht haben.
     
  Religion
Ethik
Sport
Kunst
Musik
Informatik
1fach
1fach
1fach
1fach
1fach
1fach
schriftlich
schriftlich
praktisch und mündlich
praktisch und mündlich
praktisch und mündlich
praktisch und schriftlich
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule
Schule

Wie wird der Quali berechnet?

Der qualifizierende Hauptschulabschluss ist erreicht, wenn der Schüler in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat; dabei bleibt die zweite Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.
Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:
Die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung werden für alle Fächer zusammengezählt. Dabei sind die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch, Mathematik, PCB, GSE und im Fach Englisch doppelt zu zählen. Die erzielte Notensumme wird durch 18 geteilt.

Wenn du Excel auf deinem Rechner installiert hast kannst du den Qualirechner [29 KB] aufrufen.

Gib dazu deine Jahresfortgangsnoten und die zu erwartenden Prüfungsnoten in die entsprechenden Felder ein. Wenn alle Felder ausgefüllt sind, sagt dir der Rechner, ob du die Prüfung bestanden hättest oder nicht. (Alle Angaben sind ohne Gewähr.)

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