Schülervertretung |
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Schülersprecher der Schule im Schuljahr 2009/2010
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Die Schülersprecher
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SchülerInnen können und sollen in der Schule mitbestimmen und mitgestalten. Die Schülersprecher werden von den Klassensprechern und ihren Stellvertretern für ein Schuljahr gewählt. Sie müssen selbst nicht Klassensprecher oder Stellvertreter sein. Sie vertreten die Rechte der Schüler im Schulforum, gegenüber der Schulleitung und den Lehrern. |
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Schülersprecher § 58
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[1] Die Schülersprecher werden jeweils für ein Schuljahr gewählt. Die Leitung der Wahl obliegt dem Schulleiter oder einer von ihm beauftragten Lehrkraft. Die Wahl findet in getrennten Wahlgängen statt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. 5 § 53 Abs. 2 gilt entsprechend. |
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